Der im Jahre 2002 verabschiedete Deutsche Corporate Governance Kodex dient der Transparenz und Nachvollziehbarkeit des deutschen Corporate Governance Systems. Er will das Vertrauen der internationalen und nationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Aktiengesellschaften fördern.
Vorstand und Aufsichtsrat einer in Deutschland börsennotierten Gesellschaft sind gesetzlich verpflichtet (§161 AktG) einmal jährlich zu erklären, ob dem Deutschen Corporate Governance Kodex in der jeweils gültigen Fassung entsprochen wurde und wird und welche Empfehlungen des Kodex nicht angewendet wurden oder werden.
Die Grundsätze des Kodex wurden vom SHS VIVEON Vorstand und vom Aufsichtsrat befürwortet und genehmigt. Wir fühlen uns einer transparenten Berichterstattung und einer an den Interessen der Stakeholder ausgerichteten Unternehmensführung seit jeher verpflichtet.
Daher folgen wir den Empfehlungen und Anregungen des im Juni 2008 geänderten, gültigen Fassung des Kodex mit wenigen Ausnahmen.
Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex (Download PDF) 2008 2007 2006 2005 2004 2003
Grundzüge des Vergütungssystems des Vorstands (Download PDF)
Aktienoptionsprogramm der SHS VIVEON AG (Download PDF)
Satzung SHS VIVEON Aktiengesellschaft (Download PDF)